Einwegplastik-Verbot ab 3. Juli – was ändert sich in Küche, Supermarkt und Imbissbude?

Geposted von Kristina Luft Kristina Luft |
Einwegplastik-Verbot ab 3. Juli – was ändert sich in Küche, Supermarkt und Imbissbude?
Inhaltsübersicht

    Umweltverschmutzung

    Im Sommer wird es offiziell – die Einweg-Plastikflut muss enden: Stündlich wandern in Deutschland 320.000 Kunststoff-Getränkebecher über den Verkaufstresen; gemeinsam mit den Einwegverpackungen der Gastronomie summieren sie sich auf 346.000 Tonnen Plastikmüll pro Jahr. Jetzt zieht der Gesetzgeber Konsequenzen: In der gesamten EU werden ab 3. Juli 2021 bestimmte Wegwerfartikel aus Kunststoff verboten. Was ändert sich damit für Kunden und Gastronomen? Und macht das Einwegplastikverbot im Hinblick auf die Plastikverschmutzung der Weltmeere eigentlich Sinn?

     

    Was wird ab 3. Juli 2021 verboten?

    Der Café Latte im Plastikbecher und das Chicken Curry in der Styroporschale sind für den deutschen Kunden ab Juli passé. Die europäische Snack- und Imbisskultur muss sich neu erfinden – zumindest, was ihre Verpackungen angeht.

    Einwegbecher

    Der Grund: Der Verkauf von bestimmten Wegwerfartikeln aus Kunststoff und aus Styropor, die auf fossilen Rohstoffen wie Rohöl basieren, wird ab Juli bundesweit verboten. Konkret bezieht sich das zum Beispiel auf bekannte Gastro-Einwegartikel wie

    • Kunststoff-Rührstäbchen und -Becher 
    • Plastiktrinkhalme
    • Kunststoff-Besteck und -Teller
    • Styroporverpackungen

    Außerdem betroffen sind Kosmetikhelfer und Party-Artikel aus Kunststoff wie

    • Wattestäbchen
    • Luftballonhalter

    Plastik abschaffen: Dabei ist Deutschland kein Vorreiter

    Auf EU-Ebene hatte man sich bereits 2018 auf das Einwegplastik-Verbot geeinigt, hierzulande wird das Gesetz erst jetzt in nationales Recht umgesetzt. Zudem lässt das Verbot Spielraum für Schlupflöcher: Den verbotenen Plastikteller können Hersteller etwa per Deckel zu einer Plastikbox umdeklarieren, welche weiterhin verkaufsfähig ist. Weiterhin legal bleiben auch Einwegplastikartikel wie Tüten, Kugelschreiber, Plastikflaschen und Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff. Immerhin will die Bundesregierung in Zukunft auf bestimmte Kunststoffartikel Warnhinweise aufdrucken lassen, die ihre schädliche Umweltauswirkungen beschreiben – ähnlich den bekannten Gesundheits-Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen.


    Gibt es gesetzliche Grundlagen zur Plastikvermeidung?

    Kunststoff generell zu verbieten, ist laut deutscher Gesetzgebung aktuell nicht möglich, da er keinen Gefahrenstoff darstellt. Welches Plastik wo zum Einsatz kommt, regeln ganz unterschiedliche Gesetze je nach Anwendungsbereich: Dabei ist die EU-weite REACH-Verordnung für die Zulassung neuer Kunststoff-Arten zuständig, die Produktion und Entsorgung von Verpackungen regelt hingegen das deutsche Verpackungsgesetz. Wann eine Verpackung zu viel Kunststoff einsetzt und der Umwelt zuliebe reduziert werden sollte, ist in Deutschland gar nicht gesetzlich definiert. Das Eichgesetz soll lediglich verhindern, dass Verbraucher durch zu große Packungen mit wenig Inhalt irregeführt werden.


    Wird ab Juli auch Bio-Plastik verboten?

    Das neue Einwegplastik-Verbot betrifft auch Artikel, die aus biologisch abbaubaren oder biologisch basierten Kunststoffen bestehen, welche Fachleute als „oxo-abbaubar“ bezeichnen. Warum? Auch wenn das Material als „kompostierbar“ gilt und bei Licht- und Sauerstoffeinwirkung schnell zerfällt, zersetzt es sich nicht restlos, sondern hinterlässt mikrofeine Plastikpartikel. Sie landen in der Luft, im Grundwasser und in der menschlichen Nahrungskette. Australische Wissenschaftler haben berechnet, dass Menschen – abhängig von Umwelt und Lebensumständen – bis zu fünf Gramm Mikroplastik pro Woche konsumieren. So viel, als würde man eine Kreditkarte verspeisen, gelöst im Trinkwasser, im Bier, über das Speisesalz oder über Schalentiere.

     

    Welche Hintergründe treiben die Politik zum Einwegplastik-Verbot?

    Plastikmeer

     Sich im Park sonnen und dabei etwas Leckeres snacken – der urbane Lifestyle hinterlässt seine Spuren in Form von Plastikmüll und der verursacht Kosten: Etwa 700 Millionen Euro berappen die deutschen Kommunen jährlich, um den öffentlichen Raum von Plastikbechern, Tüten und Zigarettenkippen zu befreien.

    Viel gravierender sind allerdings die langfristig erwartbaren Umwelt- und Gesundheitsfolgen: Plastikmüll wird tonnenweise in Entwicklungsländer exportiert, landet dort an den Stränden und schließlich in den Meeren. Dort verfangen sich Fische und Meeressäuger in den größeren Teilen, Tiere verschlucken kleinere Stücke und alles wird schlussendlich durch die Strömung zu Mikroplastik zermahlen. Eben jene Partikel, die sich über die Nahrungskette wieder im menschlichen Organismus sammeln.

     

    Saubere Meere ohne Wattestäbchen?

    Als Grundlage des Verbots hat die EU-Kommission von Experten erfassen lassen, welche Plastik-Artikel besonders häufig am Strand landen. Laut ihren Angaben sind das Einweg-Geschirr, Besteck, Trinkhalme und Wattestäbchen. Folgt man allerdings den Analysen des WWF und internationaler Meeresforscher, dann zeigt der Plastikmüll in den Ozeanen ein ganz anderes Profil: 

    Geisternetze

    Im Jahre 2018 untersuchte die Ocean Cleanup Foundation in Kooperation mit der TU München und der Universität den sogenannten Great Pacific Garbage Patch. Dieser gigantische Müllteppich treibt nördlich von Hawaii und hat durch die Strömung etwa 80.000 Tonnen Plastikmüll akkumuliert – auf einer Fläche viermal so groß wie Deutschland. Hier wird deutlich: Der Großteil des Mülls in den Meeren besteht nicht aus Einweg-Essensbehältern und Tüten, sondern aus Netzen, Tauen, Angelschnüren und anderen Hilfsmitteln der Fischerei. Sie machen knapp die Hälfte des Pazifischen Müllstrudels aus. Damit ist die industrielle Fischerei der größte Plastikverschmutzer der Weltmeere, neben ihrer kritischen Rolle als Ausbeuter der Fischpopulationen und Zerstörer von Ökosystemen.


    Was ändert sich für Kunden?

    Im kommenden Sommer sieht die Welt ein bisschen anders aus: Den Coffee to go gibt es nur noch im Pfandbecher, die Grillparty muss ohne Plastikbesteck auskommen und die Wattestäbchen im Bad müssen der Bambus- oder Papp-Variante weichen. Uns Verbraucher mit diesen Veränderungen anzuhalten, weniger Plastikmüll zu verursachen, kann nicht falsch sein. Oder vielleicht doch? Bei den Alternativen zu den verbotenen Einwegartikeln sollten Kunden näher hinschauen. Hier gilt:

     

    wiederverwendbare Bienenwachstücher

    Statt Einweg lieber zu Mehrweg-Artikeln greifen!

     Schließlich finden sich in den als recycelbar gelobten Bambusbechern teilweise Schadstoffe und auch Papiertüten sind nur dann empfehlenswert, wenn sie aus Recycling-Papier bestehen. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass viele Alternativ-Verpackungen keine besseren Ökobilanzen haben als die verbotenen Einwegartikel. Hier ist es besser, unverpackt einzukaufen und Mehrwegsysteme zu nutzen. Das können zum Beispiel Stoffbeutel, Obstnetze und Schraubgläser sein. Wer Speisen in der eigenen Küche ökologisch bewusst aufbewahren und verpacken will, greift zu wiederverwendbaren Bienenwachstüchern. Sie ersetzen Frischhaltefolie und Alufolie beim Einwickeln von Snacks, Abdecken von Schüsseln und Tellern, Aufbewahren von Brot und können sogar anstelle von Gefrierbeuteln ins Eisfach wandern.

     

     

    Wie reagieren Gastronomen und Einzelhändler?

    Einfach den eigenen Kaffeebecher zum Coffeeshop tragen oder die heimische Tupperdose mit ins Restaurant bringen – in manchen Geschäften ist das zwar möglich, doch hier gibt es immer wieder Hemmnisse wegen Hygiene-Bedenken. Zumindest einige Gastronomen arbeiten deshalb mit eigenen To-Go-Pfandbechern und -Boxen. Um den Anreiz zur Mehrwegverpackung zu verstärken, hat der Bundestag aktuell (06.05.21) beschlossen, dass Gastronomen ab 2023 Mehrwegsysteme für ihre Außer-Haus-Speisen anbieten müssen. Allerdings nur, wenn die Restaurants größer sind als 80 Quadratmeter und mehr als fünf Beschäftigte haben. 

    Interessante Einweg-Lösungen kommen derweil in Nischen auf – etwa Löffel und Schalen aus Teig, die mit Gewürzen und Aromen den jeweiligen Speisen angepasst werden können: z.B. Kakao für die Eisdiele oder Pfeffer für das Currygericht. Zudem könnte essbares Besteck eine Lösung für Psychiatrien und Gefängnisse bieten, die wegen Verletzungsgefahr kein Metallbesteck nutzen können.


    Fazit

    Ob Einwegverbot oder Mehrwegpflicht – wer die Welt verändern will, muss nicht auf Gesetze warten. Schneller als die Politik können wir als Verbraucher die Konsum- und Verpackungslandschaft verändern, indem wir täglich nachhaltige Kaufentscheidungen treffen: z.B. bei unverpackter Ware und smarten Mehrwegverpackungen wie Schraubgläsern, Brotdosen und Bienenwachstüchern. Ist der Wille zum Wandel dann in der Bevölkerung spürbar und öffentlich sichtbar, zieht schließlich auch die Gesetzgebung nach.

     

     


    Unsere plastikfreien Alltagshelfer:

    Kristina Luft
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    Kristina Luft

    Kristina ist bei beegut seit Stunde 0, trinkt mehr (Wild-)Kräutertees als Wasser und stolze Besitzerin eines Hochleistungsmixer mit 3 PS (!).

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